Am 5. Januar durften wir mit der Inthronisation unserer Prinzenpaare in die Session 2017 starten. Das Gesellschaftshaus Gartenstadt war bis zum letzten Platz gefüllt. In diesem Jahr gab es jedoch eine kleine Änderung, denn Uschi Klein und Florian Müller übernahmen die Moderation der Sitzung. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön und die besten Genesungswünsche an unseren Präsident Helmut Schiffermüller.
Nach dem ersten Teil des Jugendprogramms stand der Höhepunkt des Abends an. Vizepräsident Gerhard Heider vollzog zunächst die Inthronisation des Kinderprinzenpaares. Lukas Braun und Gina Döppes überraschten mit ihrem Redebeitrag und zeigten als Tanzpaar ihren Tanz.
Direkt im Anschluss ernannte Gerhard Heider das bürgerliche Paar André Hahn und Andrea Müller zum Prinzen André I. und Prinzessin Andrea II im Narrenreich Eibanesiens. Für die folgenden 54 Tage der Regentschaft erhielten die Prinzenpaare als Zeichen der Macht Zepter, Prinzenmütze und die Krone. Auch André und Andrea begeisterten mit ihrer Antrittsrede und gaben ihren Prinzenwalzer zum besten.
Nach der Verleihung der Orden an Ehrengäste und Senatoren durften die Tollitäten den Thron besteigen. Die Jugend bedankte sich beim Publikum mit dem Jugendfinale. Neben unserem vielfältigen Jugend- und Aktivenprogramm haben auch Gäste das Programm bereichert. In der Bütt begeisterte Wolfgang Huskitsch, der Hauptmann Küppers alias Rolf Herzel sowie Das Eich. Die Original Allersberger Flecklashexen präsentierten ihren Brauchtumstanz. Die Hollaria Augsburg präsentierte ihr neues Jahresprogramm unter dem Motto: „Total verhext!”. Der singende Präsident vom Nürnberger Trichter Norbert Knorr brachte mit seinem Stimmungsmedley den Saal zum beben. Mit einem bunten Finale verabschiedeten sich die Aktiven vom Publikum.
Bereits jetzt können Sie Eintrittskarten für die Gala-Prunksitzung am 10. Februar mit Verleihung der Eibanesen-Perle an Herrn Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle erwerben. Sie erhalten Karten im Vorverkauf bei Renate Schmidt unter der Rufnummer 0911 / 6494108.